Beweis

Sei komplex differenzierbar in und sei die Ableitung. Sei . Wir behaupten, dass im Punkt differenzierbar ist mit Ableitung Dies ist äquivalent zur Aussage für . Zum Beweis von (2.4) setzen wir . Dann ist weil also Ausserdem ist nach Definition der komplexen Ableitung also folgt (2.4). Sei jetzt umgekehrt differenzierbar, und es gelten die CR-Gleichungen (2.2). Setzen wir dann 1 und , dann gilt für was dem Ausdruck entspricht. Damit erhalten wir ähnlich wie oben aus der (reellen) Differenzierbarkeit von die Aussage Damit ist gezeigt, dass komplex differenzierbar ist mit Ableitung . 2

Übungsaufgaben

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Referenz

Verknüpfung

Quellen

Footnotes

  1. [[tum_KoenigUlbrich-Analysis3EI-WS2526-skript.pdf#page=70

  2. page=71