Definition

Sei -periodisch und stückweise stetig differenzierbar. Dann gilt:

(i) (Punktweise Konvergenz): konvergiert in jedem gegen . Insbesondere konvergiert gegen , falls in stetig ist.

(ii) (Gleichmäßige Konvergenz): Auf jedem abgeschlossenen Intervall ohne Sprungstellen von konvergieren die Partialsummen gleichmäßig gegen für . 1

Visualisierung

2

Beispiele

Referenz

Übungsaufgaben

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Fragen

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Verknüpfung

Quellen

Footnotes

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  2. page=10